Seit Mitte des 17. Jahrhunderts bestand mit der Regierungskanzlei in Glückstadt eine Behörde, die unterhalb der Zentralinstanzen im fernen Kopenhagen wesentliche Aufgaben der Verwaltung und Rechtspflege in den königlichen Gebieten der Herzogtümer Schleswig und Holstein wahrnahm. Das Obergericht führte in Verwaltungsangelegenheiten die Aufsicht hauptsächlich in Bereichen des Kirchen-, Schul-, Armen- Polizei-, Ökonomie- und Deichwesens. Als 1834 in den Herzogtümern Justiz und Verwaltung voneinander getrennt wurden, gingen die administrativen Zuständigkeiten des Obergerichts auf die neu gebildete Schleswig-Holsteinische Regierung über. Das Obergericht auf Gottorf fungierte unter der neuen Bezeichnung Schleswigsche Landesdikasterien fortan nur noch als reine Justizbehörde, die dem Oberappellationsgericht in Kiel untergeordnet war.
Die im vorliegenden Findbuch präsentierte Überlieferung des Gottorfer Obergerichts gelangte in mehreren Ablieferungen in das Landesarchiv Schleswig-Holstein. Die grundlegende Neubearbeitung des vor allem für die Lokalforschung bedeutsamen Obergerichtsarchivs zielte darauf ab, Abt. 13 A und Abt. 13 B erstmalig in einem modernen, archivischen Ansprüchen genügenden Findbuch zusammenzuführen, um dadurch den Zugang und die Arbeit mit den Archivalien wesentlich zu erleichtern.
Rathjen, J. (2017). Findbuch des Bestandes Abt. 13: Obergericht zu Gottorf 1713–1834 (Bde. 110). Hamburg University Press. https://doi.org/10.15460/HUP.LASH.110.164