VG Wort

 

Vergütung für Urheberinnen und Urheber

Was ist die VG Wort?

Die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) ist ein Zusammenschluss von Autoren und Verlagen, der 1958 als rechtsfähiger Verein gegründet wurde. Ihre Aufgabe ist es, dem "Schöpfer eines geistigen Werkes" für die Nutzung und Vervielfältigung seines Werkes durch andere mit Hilfe des Urheberrechts zu einem finanziellen Ausgleich zu verhelfen. Neben der VG Wort gibt es weitere Gesellschaften, u. a. die VG Bild Kunst und die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte).

Was macht die VG Wort?

Die Verwertungsgesellschaft zieht gesetzlich vorgeschriebene Gebühren ein, die bei der legalen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke anfallen (zum Beispiel Tantiemen in Bibliotheken) und an die wahrnehmungsberechtigten Urheberinnen und Urheber ausgeschüttet werden.

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Wer hat Anspruch auf das Geld?

Im Bereich Wissenschaft erfolgen Ausschüttungen der VG WORT an die Autorinnen und Autoren, Herausgeberinnen und Herausgeber oder Übersetzerinnen und Übersetzer wissenschaftlicher Publikationen. Dazu gehören wissenschaftliche Fach- und Sachbücher und Fachbeiträge. Sind an einem Buch oder Beitrag mehrere Autorinnen und Autoren beteiligt, kann jede/-r Co-Autorin oder -Autor die Veröffentlichung als Miturheberin oder -urheber melden (Merkblatt für Urheber im wissenschaftlichen Bereich, Stand: Februar 2022).

Um an der Auschüttung teilnehmen zu können, muss zunächst ein Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT abgeschlossen werden. Der Abschluss des Vertrags ist kostenlos.

Verlage haben keinen eigenen Anspruch gegenüber der VG Wort.

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Welche Werke können vergütet werden?

  • Print-Veröffentlichungen: Wichtige Voraussetzung für die Vergütung ist die angemessene Verbreitung in Bibliotheken. Bücher müssen in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens fünf Standorten, Zeitschriften mit mindestens zwei leihverkehrsrelevanten Standorten in der Zeitschriftendatenbank nachgewiesen sein (der Mindestumfang eines Beitrags beträgt 2 A4-Seiten). Magister-, Diplom- oder Seminararbeiten werden nicht berücksichtigt. Die Vergütung erfolgt im Rahmen einer Hauptausschüttung (Quoten 2023 für 2022).
  • Offline-Veröffentlichungen: Auch Beiträge auf CD oder DVD (Beiträge in Fachzeitschriften oder Fachbüchern, kartografische Werke und Multimediaprodukte, die v. a. aus Text bestehen) können gemeldet werden, sofern in Deutschland mindestens 200 Exemplare verkauft oder mit deren Verkauf ein Umsatz von mindestens 10.000 EUR erzielt wurde.
  • Online-Veröffentlichungen: E-Books können gemeldet werden, wenn es sich um nicht kopiergeschützte Epub- oder PDF-Dateien handelt. Dies ist bei den Stabiverlagsveröffentlichungen der Fall. Für Online-Veröffentlichungen gibt es eine Sonderausschüttung. Die Meldung von Texten im Internet (METIS) erfolgt durch die Autorinnen und Autoren über T.O.M. (Texte Online Melden), das Registrierungs- und Meldeportal der VG Wort. Meldefähig sind inhaltlich geschlossene Texte mit einem Mindestumfang von 1.800 Anschlägen. Informationen zur Meldung stellt die VG Wort unter METIS für Urheber (Stand: 2022) bereit.
    Weitere Hinweise finden Sie im Merkblatt für Urheber im wissenschaftlichen Bereich, (Stand: Februar 2022).

Wie hoch ist die Ausschüttung?

Die Höhe der Ausschüttung ist abhängig von den jährlichen Einnahmen der VG Wort und dem Umfang der angemeldeten Arbeit. Die einmalige Ausschüttung erfolgt jeweils Ende Juni. Eine Übersicht über die unterschiedlichen Quoten findet sich auf den Webseiten der VG Wort.

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Was kann ich tun, um an der Ausschüttung teilzuhaben?

Sie sind Autor/-in, Herausgeber/-in oder Ubersetzer/-in? Dann nehmen Sie zunächst das Merkblatt für Urheber im wissenschaftlichen Bereich (Stand: Februar 2022) zur Kenntnis. Schließen Sie einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort (seit dem 1. Februar 2018 obligatorisch). Dieser Vertrag ist kostenlos. Vertragsunterlagen können Sie bei der VG Wort herunterladen. Dafür müssen Sie sich zunächst über das Registrierungs- und Meldeportal T.O.M. (Texte Online Melden) anmelden.

Der entsprechende Titel muss persönlich online gemeldet werden. Anmeldeschluss ist jeweils der 31. Januar des dem Erscheinungsjahr folgenden Jahres. Meldungen, die ab 1. Februar eingehen, werden im Folgejahr berücksichtigt. Die Anmeldung des Titels sollte unmittelbar nach seinem Erscheinen erfolgen.

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